Bitte beachten Sie: Es gibt unterschiedliche Gebühren an den Standorten in Viernheim, Mannheim und Heidelberg. Nachfolgend finden Sie die Gebührentabellen für Privatzahler (Viernheim: Kinder mit deutsch als Muttersprache) einzeln aufgestellt.
Verwaltungsgebühr für die Anmeldung (nicht erstattungsfähig) EUR 50,- | wird nach erfolgreicher Aufnahme verrechnet.
Alter des Kindes am 1. Oktober |
Klassenstufe | jährliche* Gebühren | monatliche* Gebühren | Registrierungsgebühr** |
3 | Reception 1 | 9.600 € | 800 € | 2.500 € |
4 | Reception 2 | 9.600 € | 800 € | 2.500 € |
5 | Preschool | 9.600 € | 800 € | 2.500 € |
*Gebühren jährlich oder monatlich, je nach Zahlungsweise.
**Registrierungsgebühr wird beim Übergang in die MIS Grundschule verrechnet.
Zusätzliche optionale und verpflichtende Kosten
Materialgebühr: einmalige, jährliche Zahlung (verpflichtend) | 125 € Kindergarten, Vorschule und Reception |
* monatlich im Voraus zu bezahlen, mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen.
** stündliche Abrechnung: Die Zahlung erfolgt am gleichen Tag, z. B. mit EC-Karte.
Anmeldegebühr (nicht erstattungsfähig) EUR 50,- | wird nach erfolgreicher Aufnahme verrechnet.
Die MIS Mannheim verfügt über limitierte Bedarfsplätze**
Modell 1 - für Kinder, die in Mannheim leben (Nachweis erforderlich):
Kinderkrippe und Kindergarten Betreuungszeiten | jährliche* Gebühren incl. Verpflegung | monatliche* Gebühren incl. Verpflegung |
Registrierungsgebühr*** (einmalig) |
7:00 - 16:00 Uhr | 10.800 € | 900 € | 1.000 € |
7:00 - 18:00 Uhr | 13.200 € | 1.100 € | 1.000 € |
*Gebühren jährlich oder monatlich, je nach Zahlungsweise.
**subventionierte Plätze für Mannheimer Kinder:
Die monatliche Pauschale wird um den Betrag der aktuellen Geldleistungen des jeweiligen Jugendamtes gekürzt. Familien mit Wohnsitz im Rhein-Neckar-Kreis oder in Heidelberg können sich über diesen Betrag bei ihrem zuständigen Jugendamt informieren.
***Registrierungsgebühr wird beim Übergang in die MIS Grundschule verrechnet.
Modell 2 - für Kinder, die außerhalb von Mannheim leben:
Kinderkrippe und Kindergarten Betreuungszeiten | jährliche* Gebühren incl. Verpflegung | monatliche* Gebühren incl. Verpflegung |
Registrierungsgebühr** (einmalig) |
7:00 - 16:00 Uhr | 12.000 € | 1.000 € | 1.250 € |
7:00 - 18:00 Uhr | 14.400 € | 1.200 € | 1.250 € |
*Gebühren jährlich oder monatlich, je nach Zahlungsweise.
**Registrierungsgebühr wird beim Übergang in die MIS Grundschule verrechnet.
zusätzliche Kosten und Optionen (Modell 1 und Modell 2):
Uniform Kinderkrippe | ca. 50 € | |
Uniform Kindergarten | ca. 250 € | |
optionale Tanz-und Bewegungskurse | ca. 150 € / halbjährlich | Movements - Ballet und Tanz |
Materialgebühr, jährlich | 125 € | Kinderkrippe und Kindergarten |
Anmeldegebühr (nicht erstattungsfähig) EUR 50,- | wird nach erfolgreicher Aufnahme verrechnet.
Kinderkrippe Zeiten | jährliche Gebühren | monatliche Gebühren |
monatliche Verpflegung |
Registrierungsgebühr* (einmalig) |
7:30 - 18:00 Uhr | 7.920 € | 660 € | 90 € | 250 € |
7:30 - 15:00 Uhr | 6.600 € | 550 € | 90 € | 250 € |
Kindergarten Zeiten | jährliche Gebühren | monatliche Gebühren |
monatliche Verpflegung |
Registrierungsgebühr* (einmalig) |
7:30 - 18:00 Uhr | 7.320 € | 610 € | 90 € | 250 € |
7:30 - 15:00 Uhr | 6.000 € | 500 € | 90 € | 250 € |
*Registrierungsgebühr wird beim Übergang in die MIS Grundschule verrechnet.
Zusätzliche Kosten
Materialgebühr: einmalige, jährliche Zahlung | 125 € |
Die monatliche Verpflegung ist verpflichtend für alle Kinder, sie beinhaltet Frühstück, Mittagessen und Snacks.
Zahlungsbedingungen - für Viernheim und Mannheim
Die Schulgebühren sind einen Monat vor dem Beginn des relevanten Schuljahres bzw. Zeitraums im Voraus zu entrichten. Die Gebühren können jährlich angepasst werden.
Die Schulgebühren können wie folgt entrichtet werden:
Geschwisterrabatt:
Mannheim und Heidelberg: 10%.
Viernheim: Bitte kontaktieren Sie unser Büro für Fragen zum Geschwisterrabatt in Viernheim.
Steuerliche Berücksichtigung:
Die Hälfte der von den Eltern gezahlten Beiträge sind den reinen Schulgebühren zugeordnet, die andere Hälfte deckt die Kosten der Betreuung der Schüler ab. In Abstimmung mit dem aktuellem Steuerrecht bedeutet es, das Sie 30% der Schulgebühren, jedoch maximal 5.000 € pro Kind bei der Steuer als Sonderausgaben berücksichtigen können. Für Kinder unter 14 Jahren deren Eltern beide berufstätig sind, können 75% der Betreuungskosten, maximal jedoch 4.000 € je Kind jährlich bei der Steuerklärung berücksichtigt werden. Diese Informationen sind nach unserem besten Wissen bereitgestellt, für weitere, individuelle steuerliche Beratung raten wir Ihnen, sich mit Ihrem Steuerberater direkt in Verbindung zu setzen.
Tel: 06204 7087796
Mo - Fr 7:30 - 14:00 Uhr
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