An unserer Schule sind wir davon überzeugt, dass Kinder das Lernen an sich unbedingt positiv erleben müssen, um im Leben erfolgreich zu sein. Darum kombinieren wir zwei wesentliche Grundlagen für ergebnisorientiertes Lernen an unserer bilingualen Grundschule: einen anspruchsvollen Lehrplan mit einem ganzheitlichen Blick auf die persönliche Entwicklung des Kindes. Unser pädagogischer Anspruch ist, die besonderen individuellen Fähigkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler zu erkennen und zu fördern.
Die MIS erfüllt die Bedürfnisse von
Der Lehrplan der bilingualen Grundschule (Klasse 1 bis 4) beinhaltet die Erfüllung der gemeinsamen Anforderungen des Bundeslandes Hessen und dem international anerkannten Cambridge Bildungsweg:
Unsere Schule verfolgt das Ziel, in einer deutschsprachigen Umgebung eine echte Zweisprachigkeit (Deutsch und Englisch) der Schülerinnen und Schüler zu erreichen.
Echte Zweisprachigkeit bedeutet hauptsächlich, eine weitere Sprache zusätzlich zur Muttersprache in derselben Qualität anwenden zu können.
Zweisprachig betreute Kinder werden in ihrer gesamten geistigen Entwicklung gefördert: Sie gehen bewusster mit Sprache um. Sie lernen, flexibel zu denken und können sich besser in andere Menschen hineinzuversetzen, die nicht so gut verstehen wie sie selbst.
An der MIS wird echte Zweisprachigkeit mit dem Konzept der so genannten „vollständigen Immersion“ erreicht: Hierbei handelt es sich um ein für Deutschland innovatives Konzept, das seit über 40 Jahren sehr erfolgreich z. B. in der Französisch-Ausbildung im anglophonen Kanada angewendet wird. Hauptcharakteristikum des Konzepts ist ein konsequenter und umfangreicher Unterricht in der Zweitsprache, d.h. der Einsatz der Zweitsprache als Medium und nicht nur als Gegenstand des Unterrichts.
Fremdsprachenkenntnisse werden in einer sich immer stärker vernetzenden Welt immer wichtiger und sind heute für den Erfolg in Studium und Beruf unerlässlich.
Das Konzept der vollständigen Immersion trägt auch der weltweiten Bedeutung des Englischen als internationaler Verkehrssprache (lingua franca), als europäischer Berufssprache und als Wissenschaftssprache Rechnung.
An der MIS wird der Unterricht jeweils zur Hälfte in Deutsch und Englisch durch Muttersprachler erteilt.
Schüler, die in beiden Arbeitssprachen ein muttersprachliches Kompetenzniveau nachweisen, können den Unterricht in beiden Fächern auf Muttersprachenniveau in einer Zweitsprache besuchen.
Schüler, die neu an unsere Schule kommen und noch kein Englisch/Deutsch können, erhalten über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren speziellen Englisch/Deutsch Unterricht, damit sie spätestens danach am Unterricht in englischer/deutscher Sprache erfolgreich teilnehmen können.
Die Schüler der MIS sollen sich die englische/deutsche Sprache praktisch aneignen. Sie sollen die Sprache nicht einfach nur erlernen, sondern in ihr denken. Bilinguales Lernen versetzt den Menschen in die Lage, Sachverhalte in Gesellschaft, Politik, Wissenschaft und Kultur in besonderem Maße zweisprachig aufzunehmen, zu verstehen und zu bewältigen.
Die MIS nutzt das WIDA Modell, um die Schüler in Englisch als Fremdsprache (ESOL) zu bewerten und ihre Entwicklung zu verfolgen. Wir sind davon überzeugt, dass eine zuverlässige Art der Bewertung wichtig ist, damit...
Measure of Developing English Language WIDA MODEL
Die Metropolitan International School (MIS) ist eine private, koedukative Ganztagesschule im Zentrum der Metropolregion Rhein-Neckar.
Sie ist eine staatlich anerkannt Ersatzschule und erfüllt die Anforderungen an die Schulpflicht. Ersatzschulen bieten dasselbe Bildungsangebot an wie öffentliche Schulen. Sie benötigen eine Genehmigung, bevor sie durch das Land Hessen finanziell gefördert werden und von der Lernmittelfreiheit profitieren können. (Die Genehmigung einer Ersatzschule wird durch § 170 des Hessischen Schulgesetzes sowie durch Art. 7 des Grundgesetzes näher geregelt. [aus: www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=4875e8ef698075adaced3be351b14774])
Der Lehrplan an der MIS richtet sich nach dem Kerncurriculum des Landes Hessen und nach den Richtlinien des internationalen anerkannten Cambridge-Lernprogramms (www.cie.org.uk).
IGCSE
Für die Zuständigkeit von Anerkennungsbehörden gilt in Deutschland in der Regel das so genannte "Wohnortprinzip". Es besagt, dass sich die Frage, welche Behörde für ein bestimmtes Anliegen zuständig ist, nach dem Wohnort des Antragstellers bzw. der Antragstellerin richtet. D.h. hier muss zu gegebener Zeit jeder für sich anfragen, welche Kurse für welches Studium an welcher Hochschule abgelegt werden müssen. (www.kmk.org/zab/anerkennung-im-schulbereich.html)
Also nicht der Standort der Schule bestimmt das Anerkennungsverfahren, sondern der Wohnort des Schülers. Die Anerkennung ist für Hessen in folgendem Amtsblatt (Seite 286) geregelt: (www.hessisches-amtsblatt.de/download/pdf_2011/alle_user/07_2011.pdf)
Die Anerkennung kann hier beantragt werden: (www.schulamt-darmstadt.hessen.de/irj/SSA_Darmstadt_Internet?cid=22923973ccc1eb0590e1f9f37a9a4086)
Für das Bundesland Baden-Württemberg müssen Sie sich an folgende Behörde wenden: ( www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1336877/index.html)
A-Level
Die Hochschulen selbst entscheiden über die Zulassung. "Sowohl für die Entscheidung über die Zulassung als auch über den Umfang der Anrechnung von Studienleistungen sind die deutschen Hochschulen selbst zuständig." (siehe: http://anabin.kmk.org/)
Tel: 06204 7087796
Mo - Fr 7:30 - 14:00 Uhr
Tel: 0621 445 882 83
Mo - Fr 8:00 - 16:00 Uhr
Tel: 06221 726 7900
Telefon-Zeiten: Mo - Fr
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